Wir beraten Sie in allen
Belangen des Arbeitsrechts.
Beratung zum individuellen Arbeitsrecht (dieses betrifft die Rechte und Pflichten des persönlichen Arbeitsverhältnisses) und kollektiven Arbeitsrecht (dieses betrifft die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmervertretungen, insbesondere Betriebsräten sowie Themen aus dem Tarifvertragsrecht).
Wer an Arbeitsrecht denkt, denkt meist an Abmahnungen und Kündigungen. Die meisten Probleme entstehen allerdings im alltäglichen Arbeitsleben: Arbeitsanweisungen, Überstunden, Fragen im Zusammenhang mit der Vergütung. Wir verfolgen Ihr Anliegen mit Bedacht darauf, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen ohne das Arbeitsverhältnis nachhaltig zu belasten.
Wir beraten und vertreten Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer und Betriebsräte. Wir sind ebenso Ihr Verhandlungspartner bei Einigungsstellen und (Haus)-Tarifvertragsverhandlungen. Wir denken nicht in „Lagern“, weil es gerade im Arbeitsrecht wichtig ist, sowohl die Bedürfnisse und Sichtweisen der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmerseite zu kennen.
Schwerpunkte
Bei der täglichen Arbeit im Personalbereich fehlt meistens die Zeit, sich mit komplexen arbeitsrechtlichen Fragen auseinanderzusetzen oder gar entsprechende Schreiben zu formulieren.
Wenn Sie sich, unabhängig in welcher Position, für die Personalarbeit in Ihrem Unternehmen verantwortlich zeichnen, fokussieren Sie sich auf die Etablierung oder Durchführung von Prozessen. Dabei ist wichtig zu wissen, ob und welche arbeitsrechtlichen Regelungen zu beachten sind. Nicht zuletzt, um auch Compliance-Vorschriften gerecht zu werden. Durch unsere frühere Tätigkeit als Personalleiter in verschiedenen Firmen kennen wir die Schnittstellen von HR- Arbeit und Arbeitsrecht und wissen, wie die beiden Bereiche effizient zusammengeführt werden können. Kommen Sie gerne auf uns zu.
Als Betriebsrat haben Sie umfassende Beteiligungsrechte im betrieblichen Alltag, in nahezu allen relevanten Bereichen. Sie reichen von der Personalplanung bis zur Mitbestimmung bei Vergütungsfragen. Im Wirtschaftsausschuss haben Sie weitreichende Beratungsrechte bei wirtschaftlichen Angelegenheiten, wie z.B. Umstrukturierungen oder Personalabbau.
Betriebsräte erleben allerdings, dass sie gerade nicht rechtzeitig und umfassend, wie gesetzlich vorgesehen, informiert und zur Beratung herangezogen werden.
Kollektives Arbeitsrecht ist für uns nicht nur ein zum Arbeitsrecht gehörendes Rechtsgebiet. Durch ständige Beratung und Schulung von Betriebsräten wissen wir im Detail, wie Sie Ihre Beteiligungsrechte als Betriebsrat strategisch und taktisch am besten umsetzen können. Wir bedienen dabei nicht nur Allgemeinplätze, sondern setzen bereits bei oftmals übersehenen Möglichkeiten des Betriebsrats an. Wir unterstützen Sie auch gerne bei der Erstellung oder Prüfung von Betriebsvereinbarungen.
Wenn Sie als Betriebsrat oder Arbeitgeber trotz aller Bemühungen und Versuche keine Lösung finden, die von beiden Seiten getragen wird, muss und kann die Angelegenheit im Zweifel vor einer Einigungsstelle verhandelt werden.
Wir beraten und begleiten Sie bei diesem Verfahren. Gut vorbereitet und mit Respekt vor den Anliegen des Verhandlungspartners erreichen wir eine stringente Durch- und Hinführung zum bestmöglichen Ergebnis.
Kaum eine Branche ist arbeitspolitischen Einflüssen stärker unterworfen als die der Zeitarbeit. Und kaum eine andere Branche ist so häufig von Gesetzesänderungen betroffen. Auch in den Arbeitsverhältnissen können spezielle Probleme entstehen, die mit entsprechendem Know-How gelöst werden müssen. Dabei stehen die Unternehmen der Zeitarbeit unter besonderer Beobachtung von Behörden.
Wir kennen die Fallstricke und Prüfpraxis der Behörden und unterstützen Sie dabei, die gesetzlichen Hürden zu nehmen, um sich optimal auf dem Markt aufzustellen. Wir unterstützen Sie ebenso bei der Gründung eines Unternehmens der Zeitarbeit.
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Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Gebührenhinweis
Im Rahmen einer Erstberatung geben wir Ihnen eine erste fachliche, überschlägige, aber verbindliche Einschätzung. Die Kosten für eine Erstberatung berechnen sich je nach Schwierigkeit und Komplexität der rechtlichen Situation. Sie dürfen maximal 190,00 € netto betragen.
Nach der Erstberatung entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen wollen, d.h. uns das Mandat übertragen wollen. Die Kosten für die anwaltliche Tätigkeit errechnen sich dann nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder gemäß einer Vergütungsvereinbarung. Die auf Sie zukommenden Kosten erörtern wir mit Ihnen im Vorfeld.
Die Kosten setzen sich aus der Vergütung für den Rechtsanwalt und bei gerichtlicher Vertretung aus den Gerichtskosten zusammen.
Übrigens: Im arbeitsgerichtlichen Verfahren trägt in der ersten Instanz, also vor dem Arbeitsgericht, jede Partei ihre Kosten selbst. Dies gilt unabhängig davon, ob das Verfahren gewonnen, verloren oder verglichen wird. Bei einem Vergleich in der ersten Instanz, also vor den Arbeitsgerichten, fallen keine Gerichtskosten an.