Wir beraten Sie in allen
Belangen des Versicherungsrechts.
Wenn Sie einen Schaden erlitten haben, haben Sie bereits einiges zu erledigen oder genug mit sich selbst zu tun. In dieser, auch emotional belastenden Situation nehmen wir Ihnen den oft zeitintensiven und mühsamen Kampf mit den Versicherungen ab. Quälen Sie sich nicht mit zermürbendem Schriftverkehr und langwierigen Auseinandersetzungen um den Erhalt der Versicherungsleistungen. Wir kümmern uns um die bestmögliche und vor allem zügige Durchsetzung Ihrer Rechte.
Gerade wenn es einem am schlechtesten geht, wird die Versicherung zum Gegner. Die Beweislast liegt beim Versicherungsnehmer. Versicherungen lehnen Ansprüche in der Regel schlicht ab oder ziehen einen Rechtsstreit, manchmal über Jahre hinweg, in die Länge.
Wir kennen die Tricks der Versicherungen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche in den Bereichen der Personen- und Sachversicherung schnellstmöglich durchzusetzen.
Schwerpunkte
Die Berufsunfähigkeit gehört zu den streitbarsten Versicherungssparten innerhalb des Versicherungsrechts. Krankheitsbilder werden umgedeutet, Gutachten nicht anerkannt. Insbesondere bei den häufigsten Ursachen, den psychischen Erkrankungen, scheint der Kampf mit der Versicherung beinahe aussichtslos. Zu den gesundheitlichen Problemen und finanziellen Existenzängsten kommt dann noch der oftmals langwierige Kampf um die Anerkennung der Berufsunfähigkeit hinzu.
Wir wissen, dass in diesen Fällen Ausdauer gefragt ist, aber auch, wo man Versicherungen packen kann. Wir können ebenso unerbittlich sein wie die Versicherungen. Wir beraten Sie weiter zu den oftmals parallel einhergehenden Fragen zu einer Erwerbsminderungsrente.
Selbst kleinste Leckagen und Rohrbrüche können zu dramatischen, auch mittelbaren Schäden führen. Die Sanierung ist teuer und aufwändig, die Schadenfeststellung ist kompliziert und wird häufig von sog. Regulierern der Versicherer übernommen – in der Regel nicht zum Vorteil der Versicherungsnehmer.
In diesen Fällen berufen sich Versicherungen gerne auf ihre Vertragsbedingungen, die exakt diesen Fall nicht abdecken würden. Kommen Sie unverzüglich auf uns zu, damit Ihre Rechte gewahrt bleiben.
Ein Brandschaden ist existenzgefährdend und führt häufig zum Wegfall des persönlichen Lebensumfeldes. Selbst bei nicht vollständiger Zerstörung des Objekts, können durch Rauchgase, Asche sowie weitere Schadstoffe, die durch den Brand entstehen sowie auch durch das Löschwasser irreparable Schäden entstehen. Die Versicherer berücksichtigen diese sog. baubiologischen Schäden oftmals nicht, in der Konsequenz auch die von den Versicherungen eingesetzten Sanierungsfirmen nicht.
Wir kümmern uns um die Sicherung von Beweisen, die zur Anspruchsdurchsetzung erforderlich sind, begleiten die Erstellung von Gutachten und achten auf sorgfältige Einhaltung der erforderlichen Maßnahmen.
Unterstützung im Bereich Versicherungsrecht anfordern
Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Gebührenhinweis
Im Rahmen einer Erstberatung geben wir Ihnen eine erste fachliche, überschlägige, aber verbindliche Einschätzung. Die Kosten für eine Erstberatung berechnen sich je nach Schwierigkeit und Komplexität der rechtlichen Situation. Sie dürfen maximal 190,00 € netto betragen.
Nach der Erstberatung entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen wollen, d.h. uns das Mandat übertragen wollen. Die Kosten für die anwaltliche Tätigkeit errechnen sich dann nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder gemäß einer Vergütungsvereinbarung. Die auf Sie zukommenden Kosten erörtern wir mit Ihnen im Vorfeld.
Die Kosten setzen sich aus der Vergütung für den Rechtsanwalt und bei gerichtlicher Vertretung aus den Gerichtskosten zusammen.
Übrigens: Im arbeitsgerichtlichen Verfahren trägt in der ersten Instanz, also vor dem Arbeitsgericht, jede Partei ihre Kosten selbst. Dies gilt unabhängig davon, ob das Verfahren gewonnen, verloren oder verglichen wird. Bei einem Vergleich in der ersten Instanz, also vor den Arbeitsgerichten, fallen keine Gerichtskosten an.