Wir beraten Sie in allen
Belangen rund um HR.
Mit Personalplanung, Organisationsentwicklung, ausgewogener Leistungsbeurteilung, nachvollziehbarer Vergütung und echter Führung zu motivierten Mitarbeitern.
Wir verfolgen einen unkonventionellen Ansatz. Mitarbeiter gehen hauptsächlich aus einem Grund arbeiten: Sie wollen bzw. müssen Geld verdienen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Oft kommt noch ein weiterer Grund hinzu: Sie wollen etwas voranbringen und Erfolge erzielen. Genau hieran gilt es anzuknüpfen. Dies bedeutet oft die Abkehr von standardmäßigen Mitarbeiterbefragungen, schemaartigen Leistungsbeurteilungen und Zielvereinbarungen.
Statt Ihnen Schlagwörter und vorgefertigte Standardlösungen in bunten Powerpoint-Präsentationen zu liefern, analysieren wir zunächst Ihre konkrete Situation im Unternehmen. Wir fordern Sie heraus, individuelle Methoden und Lösungen, die einen echten Mehrwert zu Ihren Unternehmenszielen beitragen, mit uns zu entwickeln.
Kommen Sie gerne auf uns zu, wenn Sie als Geschäftsführer oder Personalverantwortlicher aus dem Standard ausbrechen wollen, der Ihre Erwartungen nicht erfüllen kann. Wir führen ebenso projektbezogene Themen in Ihrem Unternehmen durch oder beraten Sie, wenn Sie keinen Personaler im Unternehmen haben.
Ihr Vorteil: Sie verfügen über HR- Prozesse und HR- Instrumente, die nicht nur funktionieren und bei der Belegschaft ankommen, sondern die auch rechtssicher sind.
Schwerpunkte
Organigramme, sofern vorhanden, zeigen ein oftmals kontroverses Bild. Der Versuch, die Arbeit zu organisieren und entsprechend aufzuteilen, bildet oftmals nicht die Wirklichkeit ab. Strukturen müssen geschaffen, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten geklärt werden. Dabei gilt es, sich zunächst die „W-Fragen“ bewusst zu machen: Wer macht was und wo? Was so einfach klingt, ist komplex. Die Anzahl an Abteilungen, Führungsebenen, Führungsumfang und die Zuordnung der Mitarbeiter ist nicht möglich ohne Berücksichtigung der zugrundeliegenden Arbeitsprozesse. Menschen und Prozesse sollten bestmöglich in Einklang gebracht werden. Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auch auf der Führungskräfteentwicklung. Letztlich gilt es, auch mittel- und langfristige Entwicklungen abzubilden.
Wir gehen mit Ihnen in die Details und erarbeiten bzw. überprüfen im ersten Schritt Funktions-, Stellen- und Arbeitsplatzbeschreibungen. Wir erarbeiten die Grundlagen für eine effiziente Organisationsstruktur.
Tariflich gebundene Unternehmen haben meist ein tarifvertraglich vorgeschriebenes Verfahren sowie Formular zur Leistungsbeurteilung. In der Praxis zeigt sich aber: Die Termine werden selten eingehalten, sowohl Führungskraft als auch Mitarbeiter winden sich um das Thema herum, und absolvieren das Leistungsbeurteilungsgespräch wie einen Termin beim Zahnarzt. Ehrliche Kommunikation auf Augenhöhe ist selten, die Tendenz zur Mitte oder gar zur guten Beurteilung die Regel. Bei Zielvereinbarungen stellt sich grundsätzlich die Frage, welche Ziele überhaupt vereinbart werden können, die nicht schon von der eigentlichen Arbeitsverpflichtung gedeckt sind.
Wir beraten Sie zu bestehenden Spielräumen trotz tariflicher Vorgaben, und zeigen Ihnen Alternativen. Erfahren Sie, dass es lohnenswert ist, sich auf neue Denkansätze einzulassen.
Unabhängig davon, ob Sie einen Tarifvertrag anwenden, ein Vergütungssystem mit dem Betriebsrat vereinbart haben oder verhandeln müssen oder die Vergütung schlicht von Fall zu Fall entscheiden: Es geht am Ende immer ums Geld.
Die individuelle Vereinbarung von Zulagen, Gehaltsbänder mit mehr oder weniger großen Spannbreiten oder Eingruppierungsfragen: Die Zufriedenheit der Mitarbeiter hat meistens etwas mit dem Geld zu tun, die ihre Bezahlung als unfair oder ungerecht empfinden. Dieses Gefühl wirkt sich immer unmittelbar auf die Arbeitsleistung aus, und ist durch keinen kostenfreien Kaffee oder Apfeltage wettzumachen.
Bei Vergütungsfragen geht es nicht nur um die Frage einzelner Vergütungsbestandteile wie z.B. Prämienmodelle oder Mitarbeiterbeteiligungen.
Wie beraten Sie zu den gesetzlichen, ggf. tarifvertraglichen oder auf einer Betriebsvereinbarung beruhenden Rahmenbedingungen. Nicht nur das Entgelttransparenzgesetz hat neue Vorgaben geschaffen.
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Gebührenhinweis
Im Rahmen einer Erstberatung geben wir Ihnen eine erste fachliche, überschlägige, aber verbindliche Einschätzung. Die Kosten für eine Erstberatung berechnen sich je nach Schwierigkeit und Komplexität der rechtlichen Situation. Sie dürfen maximal 190,00 € netto betragen.
Nach der Erstberatung entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen wollen, d.h. uns das Mandat übertragen wollen. Die Kosten für die anwaltliche Tätigkeit errechnen sich dann nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder gemäß einer Vergütungsvereinbarung. Die auf Sie zukommenden Kosten erörtern wir mit Ihnen im Vorfeld.
Die Kosten setzen sich aus der Vergütung für den Rechtsanwalt und bei gerichtlicher Vertretung aus den Gerichtskosten zusammen.
Übrigens: Im arbeitsgerichtlichen Verfahren trägt in der ersten Instanz, also vor dem Arbeitsgericht, jede Partei ihre Kosten selbst. Dies gilt unabhängig davon, ob das Verfahren gewonnen, verloren oder verglichen wird. Bei einem Vergleich in der ersten Instanz, also vor den Arbeitsgerichten, fallen keine Gerichtskosten an.