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20. Juli 2023

Die Gesundheitsfragen bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der wichtigsten existentiellen Absicherungen. Bei der Suche nach einer entsprechenden Vorsorge trifft man vermehrt auf Internetportale. Diese Anbieter zeigen eine große Auswahl an Versicherungsprodukten an und der Abschluss des Versicherungsvertrags geht dabei schnell und unkompliziert.
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Wie bei allen Anträgen auf Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung fragt der Versicherer hier nach dem aktuellen Gesundheitszustand, aber auch nach Erkrankungen und ärztlichen Behandlungen in der Vergangenheit wird gefragt – teilweise über einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren. Die Gesundheitsfragen dienen der Risikobewertung. Aktuelle Erkrankungen, insbesondere chronische Leiden werden regelmäßig vom Versicherungsumfang ausgeschlossen. Es müssen dabei zwar keine Nachweise erbracht oder behandelnde Ärzte von der Schweigepflicht entbunden werden, aber gerade deswegen sollte die Beantwortung solcher Gesundheitsfragen sehr sorgfältig geschehen. Es ist nicht ratsam, chronische Erkrankungen oder schwere Operationen bei Antragstellung zu verschweigen.

Wird nach Abschluss der Versicherung ein Antrag auf Leistung aufgrund von Berufsunfähigkeit gestellt, prüft der Versicherer sehr genau, ob die Gesundheitsfragen richtig und vollständig beantwortet wurden. Dazu sind auch die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden. Falsch oder unvollständig beantwortete Gesundheitsfragen können dazu führen, dass der Versicherer den ganzen Vertrag aufgrund von arglistiger Täuschung anfechten kann. Dazu ist es nicht nötig, dass die Berufsunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung eingetreten ist, welche bei Vertragsschluss nicht angeben wurde. Es reicht zunächst jede falsche Angabe.

Ist der Vertrag wirksam angefochten worden, besteht kein Anspruch auf die Versicherungsleistung. Eine solche Situation ist besonders belastend, da die Versicherungsleistung regelmäßig zur Lebensführung benötigt wird und eben kein Beruf ausgeübt werden kann. Ein bis dahin sicher geglaubter Versicherungsschutz existiert nicht mehr.

Nicht jede falsche oder vergessene Angabe bei den Gesundheitsfragen führt dazu, dass der Vertrag vom Versicherer wirksam angefochten werden kann. Ist eine solche Anfechtung aber einmal erklärt, dann muss meist ein langwieriger und kostenintensiver Rechtsstreit geführt werden.

Daher ist den Gesundheitsfragen besonderes Augenmerk geschuldet. Werden sog. „Bagatell-Krankheiten“ z. B. eine Erkältung angegeben, aber ein Bandscheibenvorfall vergessen, wird in der Rechtsprechung häufig Arglist vermutet. Grundsätzlich sind alle Fragen des Versicherers nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten. Wird eine Frage nicht beantwortet, muss der Versicherer nachfragen.

Regelmäßig wird pauschal nach Erkrankungen gefragt. Solche Fragen sind nicht zulässig, gleichwohl sollten bekannte Erkrankungen angegeben werden. Schwere und chronische Leiden dürfen nicht vergessen werden, auch wenn man sie für nicht erheblich halten sollte. Die Bewertung der sog. Gefahrerheblichkeit steht dem Versicherer zu.

An diesem Punkt darf man sich auch nicht auf die Bewertung eines Versicherungsvermittlers verlassen. Der für eine Versicherung tätige Vermittler ist zwar „Auge und Ohr“ des Versicherers (was dem Vermittler bekannt geworden ist, ist auch dem Versicherer bekannt), trotzdem können falsche oder vergessene Angaben auch dann dem Versicherungsnehmer zugerechnet werden und zur Anfechtung des Vertrags führen. Häufig können sich Vermittler nicht mehr an Gespräche über den Gesundheitsstatus erinnern. Auch finden sich solche Einschätzungen nicht im Beratungsprotokoll.

Damit Probleme im Leistungsfall vermieden werden können, sollten die Gesundheitsfragen sehr sorgfältig beantwortet werden. Wie oben gezeigt, werden die Gesundheitsangaben bei Vertragsschuss nicht überprüft. Kommt es zum Leistungsfall können falsche oder vergessene Angaben dazu führen, dass der Vertrag auch noch Jahre später angefochten werden kann und keine Leistungen gezahlt werden.

Daher empfiehlt es sich, bei Vorerkrankungen die Einschätzung eines erfahrenen Beraters einzuholen, bevor Antragsfragen beantwortet werden. Die Kosten für eine Beratung sind überschaubar und können sich im Schadenfall mehr als bezahlt machen. Auch spezialisierte Anwälte können hier behilflich sein.

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