Private Krankenversicherung: Kein Anspruch auf Auskunft über Beitragsanpassungsfaktor, entscheidet OLG Dresden
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Private Krankenversicherung: Kein Anspruch auf Auskunft über Beitragsanpassungsfaktor, entscheidet OLG Dresden
In dem vorliegenden Fall stritten die Parteien im Rahmen eines privaten Krankenversicherungsverhältnisses um eine Auskunft über die Höhe des für mehrere Beitragsanpassungen auslösenden Faktors. Der Kläger war der Auffassung, dass die Beitragsanpassungen der Jahre 2014-2017 rechtswidrig waren, da diesen keine ordnungsgemäße Begründung vorausgegangen sei. Seine Klage zielte auf die Feststellung der Unwirksamkeit der Anpassungen, die Rückzahlung von Beiträgen, Auskunft über die auslösenden Faktoren und die Zahlung vorgerichtlicher Kosten ab.
Entscheidung
Das Landgericht Leipzig wies die Klage des Klägers größtenteils ab, da der Zahlungsanspruch aufgrund von Verjährung nicht mehr geltend gemacht werden konnte. Die Klage bezüglich der Auskunft über die auslösenden Faktoren wurde jedoch teilweise erfolgreich abgeschlossen. Das Gericht urteilte, dass der Kläger Anspruch auf Auskunft über die Höhe der auslösenden Faktoren für die Neukalkulation der Prämien hatte.
Die Berufung der Beklagten gegen dieses Urteil hatte Erfolg. Das Oberlandesgericht Dresden entschied, dass der Kläger keinen Anspruch auf Auskunft über die Höhe der auslösenden Faktoren hatte. Es führte aus, dass die geltend gemachten Ansprüche nicht aus den einschlägigen Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) abgeleitet werden könnten. Die Auffassung, dass der Versicherungsnehmer immer ein Recht auf Auskunft über den auslösenden Faktor habe, wurde vom Gericht nicht unterstützt. Das Gericht betonte, dass das Informationsinteresse des Versicherungsnehmers nicht ausreichend sei, um einen Auskunftsanspruch zu begründen.
Gründe für die Entscheidung
Das Oberlandesgericht Dresden argumentierte, dass es keinen Anspruch auf Auskunft über die Höhe des auslösenden Faktors gäbe, da dieser Faktor offensichtlich keine personenbezogenen Daten darstellt. Darüber hinaus könne ein Auskunftsanspruch nicht auf bloße Mutmaßungen gestützt werden, sondern erfordere konkrete Anhaltspunkte für eine Pflichtverletzung.
Fazit
Das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden stellt klar, dass Versicherte keinen regelmäßigen Anspruch auf Auskunft über den auslösenden Faktor für Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung haben. Dies hat Auswirkungen auf die Rechte der Versicherten und die Pflichten der Versicherungsunternehmen.
Quelle:
OLG Dresden, Endurteil vom 14.03.2023 - 3 U 1798/22
